Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der iprotex GmbH & Co. KG und der innotect GmbH

Die iprotex GmbH & Co. KG und innotect GmbH ist bemüht alle gesetzlichen Vorschriften und auch unsere selbst gesteckten Grundsätze und Richtlinien einzuhalten. Dazu zählen unter anderem unser Verhaltens- und Ethikkodex, Geheimhaltungsvereinbarungen und andere Geschäftsverträge sowie Datenschutz und -sicherheit. Integrität und Compliance haben bei iprotex und innotect höchste Priorität. Nobody is perfect! Aber wir arbeiten pausenlos daran, weshalb wir allen interessierten Parteien ein öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen. Es bietet uns die Möglichkeit von Verstößen gegen unsere Richtlinien zu erfahren, die beispielsweise durch das Fehlverhalten unserer Beschäftigten oder durch unsere Lieferanten verursacht wurden.

Was kann gemeldet werden?

Verstöße in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Compliance, Datenschutz, wie z.B.:

  • Strafvorschriften nach deutschem Recht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz
  • Diskriminierung
  • Umweltschutz
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten
  • Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik
  • Etc.


Wie reiche ich einen Hinweis ein? 

Wir sind dankbar für Hinweise, die Fehlverhalten melden, Lücken aufdecken und uns voranbringen. Für eine optimale Bearbeitung sollte der Hinweis so konkret und verständlich wie möglich sein.

Über unser Online-Meldesystem besteht die Möglichkeit einen Hinweis einzureichen und bietet größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des Verstoßes beteiligt sind. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die verschiedenen Meldewege sind vertraulich und datenschutzkonform.

Online-Meldesystem: https://iprotex.compliance-hinweisgeber.de/

Auf der internetbasierten Meldeplattform können Meldungen in Deutsch und Englisch eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit für anonyme Meldungen. Durch ein passwortgeschütztes und persönliches Postfach können die Hinweisgebenden bei der Aufarbeitung unterstützen und über den Fortschritt der Beschwerde informiert werden.

Was passiert mit meinem Hinweis?

Nach dem Eingang des Hinweises erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft die Stelle Compliance den Hinweis, ob der Verdacht gerechtfertigt ist. In diesem Stadium können sowohl Betroffene als auch Hinweisgebende für etwaigen Klärungsbedarf herangezogen werden. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung mit Begründung. Erhärtet sich der Verdacht werden entsprechende Maßnahmen erörtert, eingeleitet und nachverfolgt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und im ggf. im Austausch mit der hinweisgebenden Person (wenn möglich). Die Ergebnisse werden der hinweisgebenden Person in der Regel innerhalb von drei Monaten mitgeteilt.

Schreiben Sie uns Ihre Anfrage
oder rufen Sie an unter +49(0) 92 51 89 92-0

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